Massnahmen

Forderungen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in der Schweiz

Das Netzwerk Istanbul Konvention zeigt im ersten Alternativbericht seine Forderungen auf.


Umsetzung ohne Diskriminierung

Zuständig für die Umsetzung der Konvention sind Bund, Kantone und Gemeinden. Dies in Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Fachstellen und Organisationen, die den Grossteil der Unterstützungs- und Schutzangebote im Bereich Gewalt gewährleisten. Damit die Istanbul-Konvention umfassend und für alle Gewaltbetroffenen ohne Diskriminierungen umgesetzt werden kann, braucht es die entsprechenden finanziellen Mittel und eine Verbesserung der rechtlichen Situation der Betroffenen. Die bestehenden Angebote zur Begleitung, Beratung und zum Schutz Gewaltbetroffener wie auch im Bereich Gleichstellung gilt es zu sichern. Wo nötig sind diese Unterstützungsleistungen auszubauen, zu spezialisieren und-/oder neu zu schaffen. Zentral ist es, den Zugang zu Prävention, Unterstützung und Schutz für alle zu gewährleisten und bestehende Hürden aufgrund von bspw. Recht, Sprache oder Wissen abzubauen. Nicht zuletzt sind geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt an ihren Wurzeln wie den Geschlechterstereotypen anzugehen.

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Einbezug von Frauen mit Behinderung

Frauen und Mädchen mit Behinderung haben ein markant höheres Risiko, Gewalt zu erfahren, als nicht behinderte Bevölkerungsgruppen. Dennoch werden ihre spezifischen Bedürfnisse in Studien sowie bei Schutzangeboten und Präventionsmassnahmen nicht berücksichtigt. Diese Praxis ist diskriminierend und muss geändert werden.

avanti donne - Interessenvertretung Frauen mit Behinderung

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Gesellschaftliche Diskussion zu Gewalt

Gewalt an Frauen wird in der Schweiz immer noch tabuisiert und verharmlost. Formen struktureller Gewalt werden ausgeblendet oder negiert, diskriminierende Annahmen medial rezitiert. Wir fordern die Dekonstruktion normierender Aussagen und eine breite kritische Sensibilisierung zu geschlechtsspezifischer Gewalt.

cfd — die feministische Friedensorganisation

istanbulkonvention.ch

Nationale Strategie gegen häusliche Gewalt

Die Schweiz braucht eine kantonsübergreifende Strategie zu Prävention, Intervention und Postvention bei häuslicher Gewalt, wie es sie in anderen vergleichbaren Bereichen zu Recht bereits seit Jahren gibt, sei es im Gesundheitsbereich, Umweltschutz, Sicherheit im Verkehr oder im Sport.

Dachorganisation Frauenhäuser Schweiz und Liechtenstein

istanbulkonvention.ch

Überwindung von Rollenbildern

Auch in der Schweiz gibt es gesellschaftliche Vorurteile und Rollenbilder, die Frauen und Männer in ihrer Entwicklung einschränken und Gewalt gegen Frauen befördern. Deshalb fordern die Evangelischen Frauen Schweiz eine konsequente Gleichstellungspolitik und die Überwindung von überholten Rollenbildern.

Evangelische Frauen Schweiz (EFS)

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Effektiver Zugang zu Schutz

Migrantinnen in prekären (Arbeits)situationen, z.B. in der Sexarbeit oder Hausarbeit, sowie Betroffene von Frauenhandel sind oft isoliert. Sie werden stigmatisiert und haben einen unsicheren Aufenthaltsstatus, was ihren Zugang zu Schutz und Unterstützung erschwert. Auch sie müssen von den Rechten der Istanbul Konvention profitieren können.

Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ)

Aufhebung Vorbehalt zu Art. 59 der Konvention

Das Ausländergesetz anerkennt das Recht von Opfern häuslicher Gewalt, nach der Trennung in der Schweiz zu bleiben. Aufgrund der oft willkürlichen Anwendung können sie trotzdem ausgewiesen werden. Der Vorbehalt der Schweiz zu Art. 59 der Konvention muss aufgehoben werden.

Groupe de travail romand «Femmes migrantes et violences conjugales»

istanbulkonvention.ch

Einführung Mess- und Monitoringsystem

Unbedingt notwendig sind kontinuierliche statistische und qualitative Erhebungen sowie die Entwicklung von Parametern, welche landesweit den Stand und die Verbesserung der Verhältnisse um Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt differenziert erfassen können. Hier sind Anstrengungen notwendig und kreative Ansätze gefragt.

Juristinnen Schweiz

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Konvention als Gleichstellungsinstrument

Geschlechtsspezifische Gewalt wurzelt in Genderstereotypen sowie der Ungleichstellung der Geschlechter. Dies müssen wir als Gesellschaft begreifen, tradieren und angehen. Die Istanbul-Konvention ist ein Instrument für
mehr Geschlechtergleichstellung.
Nutzen wir es!

NGO-Koordination post Beijing Schweiz

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Energische Bekämpfung von Diskriminierungen

Gemäss Istanbulkonvention müssen Diskriminierungen falls nötig mit Sanktionen bekämpft werden. Dies muss auch bei Diskriminierungen im Erwerbsleben geschehen: Lohngleichheit ist kein Schönwetterprogramm, sondern ein Verfassungsauftrag. Die Revision des Gleichstellungsgesetzes bietet die Chance für die kompromisslose Umsetzung.

Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB)

istanbulkonvention.ch

Nulltoleranz bei häuslicher Gewalt

Wir vom Schweizerischen Katholischen Frauenbund fordern griffige Massnahmen für eine gesellschaftliche Nulltoleranz von häuslicher Gewalt. Bereits Kinder sollen lernen, ein Nein zu akzeptieren und die Schuld von häuslicher Gewalt und Sexismus im Allgemeinen bei den Tätern (selten Täterinnen) und nicht bei den Betroffenen zu suchen.

Schweizerischer Katholischer Frauenbund (SKF)

istanbulkonvention.ch

Stärkung der sexuellen Rechte

Sexuelle Übergriffe, weibliche Genitalverstümmelung und Zwangsheirat sind Formen von Gewalt gegen Frauen und bedeuten eine Verletzung der sexuellen Rechte. Wir fordern eine rasche Umsetzung der Istanbul Konvention zur Stärkung der sexuellen Rechte. Sie muss ALLE Opfer von Gewalt und Diskriminierung erreichen.

SEXUELLE GESUNDHEIT Schweiz

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Zufluchtsort für Mädchen und junge Frauen

Wir fordern einfach erreichbare Zufluchtsorte für weibliche Jugendliche, die Gewalt in ihrer Familie und ihrem nahen Umfeld ausgesetzt sind. In der ganzen Schweiz gibt es bis jetzt nur ein solcher Ort. Wir finden diesen Zustand unhaltbar und fordern mehr Schutzraum, auch für die Westschweiz.

Verein MädchenHouse desFilles Biel-Bienne

istanbulkonvention.ch

Opferhilfe für geflüchtete Frauen und Mädchen

Geflüchtete Frauen und Mädchen erleben im Herkunftsland oder auf ihrer Flucht Gewalt. Sie haben heute keinen rechtlichen Anspruch auf Opferhilfe in der Schweiz und damit keinen Zugang zu Beratungen, Therapien und anderen Unterstützungen, die von der Opferhilfe finanziert werden. Diese Lücke im Gesetz muss geschlossen werden.

Brava – ehemals TERRE DES FEMMES Schweiz

istanbulkonvention.ch

Gewaltschutz für trans Menschen

Der Beitritt zur Istanbul-Konvention ist für trans Menschen ein wichtiger Schritt. Die Konvention ist explizit auf Gewalt aufgrund der „Geschlechtsidentität“ anwendbar. TGNS fordert den Bundesrat und die Kantone auf die notwendigen Massnahmen zu treffen, damit auch trans Menschen vor geschlechtsspezifischer Gewalt Schutz geboten wird.

Transgender Network Switzerland (TGNS)

istanbulkonvention.ch

Intersektionale Forschung fördern

Als Ort für intersektionale Forschung – für Forschung, die Geschlecht in Bezug auf unterschiedliche Ungleichheitsdimensionen in den Blick nimmt – bietet die interdisziplinäre Geschlechterforschung ein enormes Erkenntnispotential für politischen Handlungsbedarf: Dieses Potential muss anerkannt, gefördert und genutzt werden.

Verein Feministische Wissenschaft Schweiz (FemWiss)

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Gewalt in den Medien

Die Medienberichterstattung rechtfertigt Gewalt und trägt so zur Aufrechterhaltung der Rape Culture («Vergewaltigungskultur») bei. Einige Artikel beeinflussen das Bild des Opfers und erzeugen damit selbst Gewalt. DecadréE möchte, dass Ressourcen zur Sensibilisierung von Journalist*innen zur Verfügung gestellt werden.

DécadréE

istanbulkonvention.ch

Weibliche Genitalbeschneidung (FGM/C)

Weibliche Genitalverstümmelung ist auch in der Schweiz eine Realität: Schätzungen gehen von rund 14'700 betroffenen oder gefährdeten Mädchen und Frauen aus. Auch sie haben das Recht auf Schutz und eine bedarfsgerechte Versorgung. Deswegen fordern wir eine rasche Umsetzung der Istanbul-Konvention!

Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz

Mädchenhaus Zürich

Mehr Schutz für Mädchen & junge Frauen

Fast jedes 3. Mädchen ist von Gewalt in der Familie und durch das nahe Umfeld betroffen. Online Gewalt ist ebenfalls verheerend und nimmt zu. Neben zusätzlichen Zufluchtsorten für Mädchen und junge Frauen braucht es dringend umfassende Präventions- und Aufklärungsarbeit. Für diese sind ausreichende Ressourcen bereitzustellen.

Mädchenhaus Zürich

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Systematische Arbeit mit tatausübender Person

Die Arbeit mit Tatpersonen häuslicher Gewalt bildet einen zentralen Pfeiler zur Verbesserung des Opferschutzes. Dies ist bedingt durch einerseits die Verordnung von Beratungen und andererseits die gesetzliche Verankerung der Systematisierung deren Ansprache, was derzeit noch zu wenig geschieht.

Fachverband Gewaltberatung Schweiz

NCBI Schweiz

Kinderstimmen gegen häusliche Gewalt

Wenn Frauen Opfer von häuslicher Gewalt werden, sind auch Kinder mitbetroffen. Kinder brauchen Unterstützung, um ihre Stimmen gegen häusliche Gewalt erheben zu können und um Hilfe zu holen. Wir fordern Kinderpartizipation, um das körperliche und psychische Leiden zu reduzieren und ein Zuhause ohne Angst für alle zu garantieren.

NCBI Schweiz

istanbulkonvention.ch

Ja heisst Ja! – auch im Sexualstrafrecht

Jede sexuelle Handlung, die gegen den freien Willen einer Person stattfindet, soll bestraft werden! Unabhängig davon, ob die betroffene Person sich gegen den Übergriff körperlich gewehrt hat und ob ihr dies gelungen ist. Sexuelle Belästigung, die bislang als nicht erheblich eingestuft wurde, muss ebenfalls unter Strafe gestellt werden.

Nationales Fachgremium sexuelle Gewalt an Frauen

NCBI Schweiz

Schutz für intergeschlechtliche Menschen

Viele intergeschlechtliche Menschen leiden an der medizinischen Praxis, Stigmatisierung und Isolation. Die Schweiz muss die Anliegen von intergeschlechtlichen Menschen wahrnehmen und sie vor Diskriminierungen, Menschenrechtsverletzungen und Gewalt schützen. Dafür engagiert sich InterAction auch bei der Istanbulkonvention.

InterAction Schweiz



Die Massnahmen sind nicht abschliessend und werden laufend ergänzt und aktualisiert.