Forderungen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in der Schweiz
Das Netzwerk Istanbul Konvention zeigt im ersten Alternativbericht seine Forderungen auf.
Umsetzung ohne Diskriminierung
Zuständig für die Umsetzung der Konvention sind Bund, Kantone und Gemeinden. Dies in Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Fachstellen und Organisationen, die den Grossteil der Unterstützungs- und Schutzangebote im Bereich Gewalt gewährleisten. Damit die Istanbul-Konvention umfassend und für alle Gewaltbetroffenen ohne Diskriminierungen umgesetzt werden kann, braucht es die entsprechenden finanziellen Mittel und eine Verbesserung der rechtlichen Situation der Betroffenen. Die bestehenden Angebote zur Begleitung, Beratung und zum Schutz Gewaltbetroffener wie auch im Bereich Gleichstellung gilt es zu sichern. Wo nötig sind diese Unterstützungsleistungen auszubauen, zu spezialisieren und-/oder neu zu schaffen. Zentral ist es, den Zugang zu Prävention, Unterstützung und Schutz für alle zu gewährleisten und bestehende Hürden aufgrund von bspw. Recht, Sprache oder Wissen abzubauen. Nicht zuletzt sind geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt an ihren Wurzeln wie den Geschlechterstereotypen anzugehen.